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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Teilnahme an den vom Veranstalter durchgeführten Training erfolgt zu nachstehenden Bedingungen.
Durch die Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Veranstaltungspreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Veranstaltungsbeginn weniger als 4 Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsausstellung fällig. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein. Die Zahlung des Veranstaltungspreises erfolgt per Überweisung oder in Bar. Sämtliche Veranstaltungen erfordern eine vollständige Bezahlung des Teilnahmepreises um die Teilnahme zu garantieren.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Trainingspreis nicht inklusive.
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine Bestätigung der Stornierung.
Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Veranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Teilnehmer das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise anzurechnen.
Bis Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn:
Der Teilnehmer erhält in vorgenannten Fällen den anteiligen Veranstaltungspreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen oder werden die anderen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung, ohne Rückerstattung seiner Teilnahmegebühr, von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist der Vertrag ungültig. Vom Veranstalter gestellte Fahrzeuge werden sichergestellt. Des Weiteren kann der Teilnehmer für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er grundsätzlich gesund ist und die Anforderungen, die die Veranstaltung an ihn stellt, erfüllt. Stellt der Veranstalter fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung (insbesondere bei Verletzungen und Krankheit während der Veranstaltung) gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.
Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltung, Restaurantbesuch etc.).
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben.
Der Veranstalter ist berechtigt, die während der Veranstaltung angefertigten Fotos, Dias und Videos zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Dies beinhaltet auch eine Verwendung in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook).
Individuelle Vertragsabreden – ohne Rücksicht auf die Form – haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.